Dienstag , 23 April 2024
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Neuwahlen zum Bundestag? Theorie und Praxis im Fall Merkel

wahl_kreuzDie Mehrheit von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) wackelt längst nicht mehr nur bedächtig. Immer mehr Abweichler von der offiziellen Regierungslinie äußern öffentlich ihren Unmut über die geplante Erweiterung der EFSF. Diese Aktiengesellschaft mit Sitz in Luxemburg soll die Euro-Zone und mit dieser die gesamte EU retten. Gleichzeitig droht der politische Preis für Merkel in ungeahnte Höhen auszubrechen. Überlegungen zu einer möglichen Neuwahl, deren Wahrscheinlichkeit und was alles dagegen spricht.

Anders als die anderen politischen Institutionen auf Bundesebene ist der Bundestag das einzige Organ, welches direkt vom deutschen Volk gewählt wird. Diese Tatsache ist dem Umstand geschuldet, dass die erste Demokratie in Deutschland, die gescheiterte Weimarer Republik, gleich drei dieser sogenannten Legitimationsstränge vorsah. Neben dem direkt gewählten Reichstag wurde auch der Reichspräsident direkt vom Volk legitimiert. Überdies bestand die Möglichkeit, Volksentscheide auf Reichsebene herbeizuführen. Die Vielzahl dieser Legitimationsgrundlagen war mitentscheidend für den Untergang der Weimarer Republik, auch wenn andere Punkte, etwa das Fehlen einer Fünf-Prozent-Hürde oder die grundsätzliche Konstellation der 1920er-Jahre, aus heutiger Sicht wesentlicher für das Scheitern erscheinen.

Die Gründungsväter der Bundesrepublik, namentlich der Parlamentarische Rat und der Verfassungskonvent auf Herrenchiemsee, sahen es durch die Erfahrungen mit Weimar als ihre Pflicht an, lediglich einem Organ auf Bundesebene die direkte Legitimation durch das Volk zuzugestehen. Dadurch versprach man sich eine deutlich gesteigerte Stabilität des politischen Systems. Es ist wenig erstaunlich, dass es den Herren und den wenigen Damen nach diesen Erfahrungen nach Kontinuität dürstete, als sie mit der Ausarbeitung des Grundgesetzes beschäftigt waren.

Dennoch war man sich seinerzeit darüber im Klaren, dass es Möglichkeiten geben muss, den Kanzler abzuwählen. Das Grundgesetz sieht zwei verschiedene Formen der außerplanmäßigen Ablösung des Regierungschefs vor. Einerseits ist es möglich, dem Kanzler mit der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages das Misstrauen auszusprechen. Hierbei legt unsere Verfassung – und ja, es ist tatsächlich eine Verfassung, auch wenn sie Grundgesetz genannt wird – Wert darauf, dass Deutschland nicht ohne Regierung dastehen darf.

Es ist also nicht möglich, einem Kanzler das Misstrauen auszusprechen, ohne einen neuen Kanzler zu wählen. Viel eher kann der Bundestag dem amtierenden Kanzler nur dadurch sein Misstrauen aussprechen, indem er einen neuen Kanzler wählt. Dies ist eine deutlich höhere Hürde, als dem amtierenden Kanzler lediglich das Misstrauen auszusprechen, da man sich zusätzlich auch noch auf einen neuen Regierungschef verständigen muss.

Die zweite Möglichkeit, die das Grundgesetz vorsieht, ist die der Vertrauensfrage. Diese kommt auch für Merkel in Betracht. Sie kann den Bundestag auffordern, ihr das Vertrauen auszusprechen. Durch diese faktische Neulegitimierung der eigenen Regierungsarbeit kann man etwaige Abweichler insbesondere dann in die Pflicht nehmen, wenn man eine Gesetzesabstimmung mit einer Vertrauensfrage verknüpft. Zuletzt tat dies Gerhard Schröder in den Jahren 2001 und 2005. Während er 2001 knapp die Vertrauensfrage für sich entscheiden konnte und Deutschland in den Afghanistan-Krieg führte, verlor er sie 2005, nachdem seine SPD die Regierungsmacht in NRW verloren hatte.

Da Schröder die Vertrauensfrage 2005 verlieren wollte, konzentrieren wir uns auf die V-Frage im Jahr 2001. Hierbei war von besonderer Bedeutung, dass zur Annahme eines Gesetzes bzw. einer Sachentscheidung lediglich die einfache Mehrheit ausreicht, während für die Vertrauensfrage die absolute Mehrheit notwendig ist. Der Regierungschef kann also die Vertrauensfrage verlieren, gleichzeitig aber die für die Sachentscheidung notwendige Mehrheit erhalten.

Im Hinblick auf die heutige Zeit und die Ende September bevorstehende Abstimmung zur Erweiterung der EFSF sind somit zwei Szenarien denkbar: Einerseits könnte Merkel den Bundestag lediglich über die EFSF-Erweiterung abstimmen lassen, andererseits diese Abstimmung mit ihrer eigenen politischen Zukunft verbinden.

Angesichts der bisherigen Amtsführung von Merkel erscheint das erste Szenario wahrscheinlicher. Hier könnte sie zwar die Kanzlermehrheit verlieren, daraus erwächst aber kein kodifizierter Automatismus zur Abwahl Merkels, da zur Annahme einer Sachentscheidung die einfache Mehrheit ausreicht. Würde diese Abstimmung allerdings tatsächlich offenbaren, dass Merkel sich ihrer absoluten Mehrheit nicht mehr sicher sein kann, so wäre sehr viel politisches Kapital vernichtet. Immerhin müsste Merkel eingestehen, dass die sie tragende Regierungskoalition nicht mehr in vollem Umfang hinter ihr steht. Es stünde zu erwarten, dass Merkel in der Folge die Vertrauensfrage stellen muss, einfach weil das Gezeter der Opposition, der innerparteilichen Konkurrenten und nicht zuletzt der deutschen Medien, derartige Ausmaße annehmen würde, dass sie sich über die Vertrauensfrage erneut vom Bundestag, der den Regierungschef wählt, legitimieren lassen müsste. Merkel hätte hierbei, losgelöst von einer EFSF-Erweiterung, gute Chancen, diese zu überstehen und eine Neuwahl des Bundestages zu verhindern.

Sie könnte die Vertrauensfrage natürlich auch mit der Erweiterung der EFSF verbinden. Diese Maßnahme hat vor allem innerkoalitionäre Wirkung. Die Abweichler müssten sich entscheiden, ob sie lediglich in der Sache mit der Ansicht Merkels nicht übereinstimmen oder ob sie die Regierung stürzen wollen. Es sollte ersichtlich sein, weshalb bei einem sogenannten verbundenen Vertrauensantrag die Wahrscheinlichkeit, dass Merkel ihre Kanzlermehrheit verliert und somit faktisch gestürzt wird, wesentlich geringer ist. Immerhin will kein Abgeordneter als „Königsmörder“ in die Geschichte eingehen und überhaupt: Wer will schon auf die üppigen Diäten und die anderen Annehmlichkeiten verzichten, wenn dies nicht unbedingt notwendig ist?

Ein weiterer Nachteil dieses zweiten Szenarios besteht für Merkel darin, dass sich der verbundene Vertrauensantrag bereits nach einmaligem Gebrauch abnutzt. Die Drohkulisse, die dadurch aufgebaut wird, wirkt meist nur ein einziges Mal. Zwar könnte die Kanzlerin rein theoretisch jede Abstimmung mit ihrer eigenen politischen Zukunft verbinden, jedoch ließe sich so die eigene Koalition kaum auf Linie halten. Sie muss sich also ganz genau überlegen, wann sie diesen letzten Joker aus ihrem Hut zaubert und darf ihn nicht leichtfertig verschwenden.

Es steht demnach zu erwarten, dass Merkel die EFSF-Erweiterung zunächst ohne Vertrauensfrage durch das Parlament bringen möchte. Hierbei hat sie gute Chancen auf Erfolg, immerhin haben SPD und Grüne schon signalisiert, zustimmen zu wollen. Der politische Unfall, den Merkel erleiden würde, wenn die eigene Koalition ihren Kurs nicht mit absoluter Mehrheit mitträgt, würde dennoch dafür sorgen, dass auf kurz oder lang die V-Frage gestellt werden muss. Da sich Merkel bislang aber ohnehin lediglich von Monat zu Monat oder von Woche zu Woche hangelt, dürfte sie auch dieses Mal nicht anders agieren.

Aus heutiger Sicht sollte Merkel sich den verbundenen Vertrauensantrag für die Abstimmung über den permanenten Rettungsschirm ESM aufsparen. Der Finanzexperte Frank Schäffler (FDP) möchte einen Mitgliederentscheid der Liberalen über die Haltung der FDP zum ESM herbeiführen und so wie es aussieht, stehen die Chancen nicht schlecht, dass dieser Entscheid tatsächlich vollzogen wird.

Wenn dieser Entscheid aus Merkels Sicht negativ ausgeht, könnte sie mit dem verbundenen Vertrauensantrag die Regierungskoalition zum letzten Mal hinter sich vereinen. Dass dieser ESM nach der jüngsten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in seiner jetzigen Form ohnehin gegen das Grundgesetz verstößt, da er automatische, d.h. ohne Befragung des Bundestages, Hilfen vorsieht, kann Merkel hierbei egal sein. Sie hätte nämlich immerhin ein paar Monate Zeit gewonnen.

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